Konzeption der Arbeitsgemeinschaft OBA „Offene Behindertenarbeit“ Kaufbeuren-Ostallgäu

1. Vorwort

Die Offene Behinderten-Arbeit (kurz OBA) ist ein leicht zugängliches Angebot für Menschen mit Behinderung, chronischer Erkrankung und ihre Angehörigen.

Viele Menschen stoßen im Alltag auf Barrieren und haben dadurch weniger Möglichkeiten, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Oft ist es schwierig, passende Unterstützung und Angebote zu finden.

Die Arbeitsgemeinschaft OBA setzt sich deshalb dafür ein, die Lebensbedingungen und Teilhabe von Menschen mit Behinderung in der Region zu verbessern. Dafür arbeiten mehrere Träger gemeinsam nach den Förder-Richtlinien des Freistaats Bayern und des Bezirks Schwaben zusammen.

Folgende Organisationen gehören ihr an:

Stadt Kaufbeuren:

  • Bayerisches Rotes Kreuz – Kreisverband Ostallgäu
  • Kath. Evang. Sozialstation Kaufbeuren
  • Lebenshilfe Ostallgäu-Kaufbeuren e.V. 

Landkreis Ostallgäu:

  • Bayerisches Rotes Kreuz – Kreisverband Ostallgäu
  • Caritasverband Kaufbeuren-Ostallgäu e.V.
  • Lebenshilfe Ostallgäu-Kaufbeuren e.V.
     

Die Arbeitsgemeinschaft OBA bietet vielfältige Hilfen für Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen an. Die Angebote werden gemeinsam abgestimmt, vernetzt und an den Bedarf der Menschen angepasst.

Die Unterstützung richtet sich an Menschen mit körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung, Sinnesbeeinträchtigung oder chronischer Erkrankung, die zum Personenkreis des § 99 SGB IX gehören, sowie an ihre Angehörigen.

Neben den geförderten Angeboten gibt es weitere Hilfen, die über die Förder-Richtlinien hinausgehen.

Die beteiligten Organisationen arbeiten selbstständig. Ratsuchende können frei wählen, an welche Organisation sie sich wenden möchten.


Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet.
Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

2. Leitbild

Präambel

In der Region Kaufbeuren – Ostallgäu haben sich die genannten Organisationen zusammengeschlossen, um Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen ein möglichst umfangreiches und bedarfsgerechtes Angebot an offenen Hilfen zu bieten.

Die beteiligten Verbände bringen eigene Erfahrungen und Möglichkeiten in die Arbeitsgemeinschaft ein und tragen somit dazu bei, dass das Angebot der OBA möglichst fundiert, vielschichtig und nutzerorientiert ist.

 

Selbstverständnis

Die OBA versteht sich als Arbeitsgemeinschaft gleichwertiger und gleichberechtigter Organisationen,  die sowohl in ihrer Gesamtheit als auch mit ihren Einzelangeboten Menschen mit Behinderungen als verlässlicher und erfahrener Partner zur Seite stehen.

Die OBA ist dabei offen gegenüber den Wünschen und Bedürfnissen ihrer Nutzer und flexibel in der Gestaltung ihrer Angebote.

Die OBA möchte möglichst vielen Menschen mit Behinderungen in der Stadt Kaufbeuren und im Landkreis Ostallgäu zu einem selbstbestimmtes Leben in größtmöglicher Normalität verhelfen. Damit dies möglich ist, verschafft sie sich einen stets aktuellen Überblick über die Stärken und Schwächen der Sozialräume in der Region. Dieses Wissen nutzt sie in der Beratung sowie der Organisation und Weiterentwicklung der Angebote.

Das oberste  Ziel der OBA besteht darin, bei der Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen aktiv und intensiv mitzuarbeiten und diese voranzubringen. Dazu ist es nötig, dass die OBA neben den Hilfen zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben die Öffentlichkeit über die besonderen Bedürfnisse und Probleme von Menschen mit Behinderungen informiert und sensibilisiert. Sie kann und will so Einfluss auf die inklusive Weiterentwicklung der Sozialräume nehmen.

Die OBA arbeitet nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Verhältnismäßigkeit und strebt eine hohe Qualität ihrer Angebote an.

 

Grundsätze

Die OBA ist offen für jeden hilfesuchenden Menschen mit Behinderung. Sie versteht sich als Partner, Assistent und Anwalt des Hilfesuchenden. Die Zusammenarbeit mit dem Hilfesuchenden findet auf partnerschaftlicher Ebene statt und orientiert sich an dessen Wünschen und Bedürfnissen.

Unsere Angebote sind personenzentriert ausgerichtet und bieten verschiedene Möglichkeiten zur Mitwirkung und Mitgestaltung an.

In der OBA arbeiten qualifizierte Mitarbeiter, die die Angebote und Ziele der OBA in hoher  Eigenverantwortung und hoher Qualität umsetzen. Die Träger der OBA sorgen dabei für die Fachkompetenz und Professionalität ihrer Mitarbeiter.

Die Arbeit der OBA wird sowohl für Nutzer, Interessenten, die Öffentlichkeit und Kostenträger transparent und nachvollziehbar gestaltet.

Die OBA arbeitet wirtschaftlich mit dem Ziel der Kostendeckung, ohne Streben nach Gewinnerzielung.

Die beteiligten Verbände respektieren die jeweiligen unterschiedlichen Traditionen und Arbeitsansätze. Die OBA ist jederzeit offen für neue Entwicklungen und schreibt ihr Konzept laufend fort.

3. Ziele

Ziele der Offenen Behindertenarbeit sind:

  • Menschen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung ein selbst bestimmtes Leben und mehr Teilhabe zu ermöglichen.
  • Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen zu beraten, zu unterstützen und zu entlasten.
  • Menschen in ihren Fähigkeiten und ihrer Selbstbestimmung zu stärken.
  • Barrieren und Benachteiligungen abzubauen.
  • Hilfen wohnortnah und möglichst inklusiv anzubieten.
  • Die Öffentlichkeit für die Belange von Menschen mit Behinderung zu sensibilisieren und mehr Offenheit zu fördern.

Zielgruppen

Die Offene Behindertenarbeit wendet sich an Menschen

  1. mit körperlicher und / oder geistiger Behinderung
  2. mit Sinnesbehinderung
  3. mit chronischer Erkrankung
  4. mit drohender Behinderung
  5. im Autismus-Spektrum
  6. mit Lernbehinderung

Im „nicht bezuschussten Bereich“ werden auch Hilfen für weitere Personengruppen angeboten, etwa für Menschen mit seelischer Behinderung.

Weitere Zielgruppen sind:

  1. Angehörige und Bezugspersonen,
  2. Selbsthilfegruppen, Initiativen, Vereine, Verbände, Institutionen und alle gesellschaftsrelevanten Gruppen,
  3. die Öffentlichkeit.

4. Aufgaben der OBA

Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft haben zur Aufgabe, die Umsetzung der in den gemeinsamen Förderrichtlinien des Freistaates Bayern und der bayerischen Bezirke zur Förderung der Offenen Behindertenarbeit benannten Aufgaben der  Offenen Behindertenarbeit in der Region Kaufbeuren – Ostallgäu zu gewährleisten.
 

Diese sind (Auszug aus der Förderrichtlinie):

  1. Allgemeine trägerneutrale Beratung, insbesondere über Angebote im Sozialraum
     
  2. Organisation und Sicherstellung von Freizeit-, Bildungs- und Begegnungsmaßnahmen
     
  3. Durchführung von Freizeit-, Bildungs- und Begegnungsmaßnahmen
     
  4. Organisation und Sicherstellung des Familienentlastenden Dienstes (FED)
     
  5. Durchführung des Familienentlastenden Dienstes (FED)
     
  6. Öffentlichkeitsarbeit
     
  7. Gewinnung, Schulung und Koordination von ehrenamtlichen Mitarbeitern
     
  8. Einbindung in bestehende Netzwerke (innerhalb und außerhalb der Behindertenhilfe)
     
  9. Fachliche Leitung des Dienstes sowie Anleitung und Betreuung des sonstigen Personals des Dienstes und der ehrenamtlichen Mitarbeiter, einschließlich deren Einarbeitung und Fortbildung
     
  10. Darüber hinaus werden laufend weitere bedarfsgerechte Hilfen angeboten und entwickelt, die häufig über den nicht bezuschussten Bereich organisiert werden.

Die konkreten Angebote der beteiligten Träger ergeben sich aus den jeweils eigenen Konzeptionen sowie aus der Kooperationsvereinbarung.

5. Organisation, Abläufe

Als Antragsteller treten die Organisationen jeweils eigenständig auf.

Die beteiligten Träger der OBA haben eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen, die die Zusammenarbeit beschreibt.

Für die Organisation und Sicherstellung der Qualität der einzelnen Aufgabengebiete ist jede Organisation eigenverantwortlich.

Die Trägerverbände verpflichten sich im Sinne der Ratsuchenden - wenn dies gewünscht ist - unbürokratisch innerhalb der Arbeitsgemeinschaft an die jeweilig verantwortliche Organisationen weiter zu vermitteln.

6. Kooperation und Vernetzung

Die Arbeitsgemeinschaft Offene Behindertenarbeit in der Stadt Kaufbeuren und im Landkreis Ostallgäu arbeitet eng zusammen, um ein umfassendes und ausdifferenziertes Beratungs- und Informationsangebot sowie die verschiedenen Dienste für die vielfältigen Bedarfe von Menschen mit Behinderungen anbieten zu können.

Die enge Kooperation der Trägerverbände untereinander sichert die Qualität und die Quantität ab, um die Aufgaben entsprechend der Konzeption und den Vorgaben der Förderrichtlinie zu gewährleisten.

Die Trägerverbände verpflichten sich zu regelmäßigen Besprechungen, um:

  • Angebote und Projekte gemeinsam zu planen
  • Angebote der einzelnen Verbände aufeinander abzustimmen
  • Aufgaben sinnvoll zu verteilen
  • Konzepte gemeinsam weiterzuentwickeln
  • Probleme und Herausforderungen zu besprechen
  • sich gegenseitig zu informieren
  • Synergien zu nutzen
  • eine gute und verlässliche Zusammenarbeit sicherzustellen

7. Qualität

Die OBA betreibt eine laufende Optimierung der Qualität ihrer Angebote.

Die Mitglieder der OBA führen regelmäßige Qualitätssicherungsgespräche mit dem Bezirk Schwaben.

Für die Qualitätssicherung der einzelnen Angebote sind die Trägerverbände eigenverantwortlich.

Die Arbeitsgemeinschaft für die Region Kaufbeuren – Ostallgäu beteiligt sich an Maßnahmen zur Qualitätssicherung im Bereich der Offenen Behindertenarbeit.

8. Überprüfung und Korrektur des Konzeptes

Die Mitarbeiter der Arbeitsgemeinschaft für die Region Kaufbeuren - Ostallgäu befassen sich regelmäßig mit konzeptionellen Fragen.

Änderungsvorschläge werden in Konzeptbesprechungen diskutiert und überprüft.

Die Überprüfung und gegebenenfalls die Aktualisierung des vorliegenden Konzeptes erfolgt in etwa alle drei Jahre. Die nächste Überprüfung erfolgt 2026.