Konzeption der Arbeitsgemeinschaft OBA „Offene Behindertenarbeit“ Kaufbeuren-Ostallgäu

1. Vorwort

Die Offene Behindertenarbeit ist ein sozialraumorientiertes und niedrigschwelliges Angebot für Menschen mit Behinderung, chronischer Erkrankung und deren Angehörige. Aufgrund einstellungs- und umweltbedingter Barrieren ist deren gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft erschwert. In ihrer jeweiligen Lebenswelt finden die Menschen und deren Angehörige oft nicht die gewünschten Möglichkeiten zur Teilhabe, sodass es zu Ausgrenzungen kommen kann.

Sie müssen sich in einer Fülle von Hilfs- und Fördermöglichkeiten zurechtfinden und nicht selten bleibt es dem Zufall überlassen, ob sie die geeignete Assistenz erhalten und damit auch die Chance auf ein selbstbestimmtes Leben.

Die Arbeitsgemeinschaft Offene Behindertenarbeit Kaufbeuren – Ostallgäu möchte die Lebensbedingungen der Menschen mit Behinderung in der Region verbessern. Zu diesem Zweck haben sich mehrere Träger auf der Grundlage der gemeinsamen Richtlinien zur Förderung der Offenen Behindertenarbeit durch den Freistaat Bayern und den Bezirk Schwaben zusammengeschlossen.

Folgende Organisationen gehören ihr an:

Stadt Kaufbeuren:

  • Bayerisches Rotes Kreuz – Kreisverband Ostallgäu
  • Kath. Evang. Sozialstation Kaufbeuren
  • Lebenshilfe Ostallgäu-Kaufbeuren e.V. 

Landkreis Ostallgäu:

  • Bayerisches Rotes Kreuz – Kreisverband Ostallgäu
  • Caritasverband Kaufbeuren-Ostallgäu e.V.
  • Lebenshilfe Ostallgäu-Kaufbeuren e.V.
     

Die Arbeitsgemeinschaft stellt umfangreiche  Angebote für Menschen mit Behinderung zur Verfügung, stimmt diese aufeinander ab, vernetzt sie miteinander, entwickelt sie bedarfsgerecht weiter und arbeitet stetig an einer Optimierung. Sie stellt sicher, dass die benötigten Hilfen zum Einsatz kommen, unabhängig davon, bei welchem der beteiligten Träger um Hilfe gesucht wird.


Die Hilfen, der in der Arbeitsgemeinschaft vertretenen Organisationen, richten sich an die in den Förderrichtlinien des Freistaates Bayern und des Bezirk Schwaben genannten Personenkreise der körperlich und/oder geistig behinderten, sinnesgeschädigten oder chronisch kranken Menschen, die zum Personenkreis des § 99 SGB IX in Verbindung mit den §§ 53 ff SGB XII gehören, sowie deren Angehörige.
 
Neben diesem „bezuschussten Bereich“ verfügt die OBA auch über einen „nicht bezuschussten Bereich“, der keine Förderung von Bezirk und Ministerium erhält. In diesem Bereich werden Hilfen organisiert und angeboten, die über die erwähnte Förderrichtlinie hinausgehen.
 
Die genannten Organisationen sind selbständige Rechtsträger und außerhalb der in dieser Konzeption definierten Schwerpunkte an keine Absprachen gebunden.
 
Die Bürgerinnen und Bürger der Region Kaufbeuren – Ostallgäu mit einer Behinderung, ihre Angehörigen und sonstige Personen oder Organisationen haben bei der Auswahl ihrer Ansprechorganisation im Rahmen dieser Arbeitsgemeinschaft Wahlfreiheit.
 
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet.
Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

2. Leitbild

Präambel

In der Region Kaufbeuren – Ostallgäu haben sich die genannten Organisationen zusammengeschlossen, um Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen ein möglichst umfangreiches und bedarfsgerechtes Angebot an offenen Hilfen zu bieten.

Die beteiligten Verbände bringen eigene Erfahrungen und Möglichkeiten in die Arbeitsgemeinschaft ein und tragen somit dazu bei, dass das Angebot der OBA möglichst fundiert, vielschichtig und nutzerorientiert ist.

 

Selbstverständnis

Die OBA versteht sich als Arbeitsgemeinschaft gleichwertiger und gleichberechtigter Organisationen,  die sowohl in ihrer Gesamtheit als auch mit ihren Einzelangeboten Menschen mit Behinderungen als verlässlicher und erfahrener Partner zur Seite stehen.

Die OBA ist dabei offen gegenüber den Wünschen und Bedürfnissen ihrer Nutzer und flexibel in der Gestaltung ihrer Angebote.

Die OBA möchte möglichst vielen Menschen mit Behinderungen in der Stadt Kaufbeuren und im Landkreis Ostallgäu zu einem selbstbestimmten Leben in größtmöglicher Normalität verhelfen.Damit dies möglich ist, verschafft sie sich einen stets aktuellen Überblick über die Stärken und Schwächen der Sozialräume in der Region. Dieses Wissen nutzt sie in der Beratung sowie der  Organisation und Weiterentwicklung der Angebote.

Das oberste  Ziel der OBA besteht darin, bei der Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen aktiv und intensiv mitzuarbeiten und diese voranzubringen. Dazu ist es nötig, dass die OBA neben den Hilfen zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben die Öffentlichkeit über die besonderen Bedürfnisse und Probleme von Menschen mit Behinderungen informiert und sensibilisiert. Sie kann und will so Einfluss auf die inklusive Weiterentwicklung der Sozialräume nehmen.

Die OBA arbeitet nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Verhältnismäßigkeit und strebt eine hohe Qualität ihrer Angebote an.

 

Grundsätze

Die OBA ist offen für jeden hilfesuchenden Menschen mit Behinderung. Sie versteht sich als Partner, Assistent und Anwalt des Hilfesuchenden. Die Zusammenarbeit mit dem Hilfesuchenden findet auf partnerschaftlicher Ebene statt und orientiert sich an dessen Wünschen und Bedürfnissen.

Unsere Angebote sind personenzentriert ausgerichtet und bieten verschiedene Möglichkeiten zur Mitwirkung und Mitgestaltung an.

In der OBA arbeiten qualifizierte Mitarbeiter, die die Angebote und Ziele der OBA in hoher  Eigenverantwortung und hoher Qualität umsetzen. Die Träger der OBA sorgen dabei für die Fachkompetenz und Professionalität ihrer Mitarbeiter.

Die Arbeit der OBA wird sowohl für Nutzer, Interessenten, die Öffentlichkeit und Kostenträger transparent und nachvollziehbar gestaltet.

Die OBA arbeitet wirtschaftlich mit dem Ziel der Kostendeckung, ohne Streben nach Gewinnerzielung.

Die beteiligten Verbände respektieren die jeweiligen unterschiedlichen Traditionen und Arbeitsansätze. Die OBA ist jederzeit offen für neue Entwicklungen und schreibt ihr Konzept laufend fort.

3. Ziele

Ziele der Offenen Behindertenarbeit in der Stadt Kaufbeuren und im Landkreis Ostallgäu sind insbesondere:

  1. Die Umsetzung der in den gemeinsamen Förderrichtlinien des Freistaates Bayern und der bayerischen Bezirke genannten Zwecke der Förderung der Offenen Behindertenarbeit für die gesamte Region Kaufbeuren – Ostallgäu zu gewährleisten.
     
  2. Menschen mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung ein selbständiges und eigenverantwortliches Leben zu ermöglichen.
     
  3. Menschen mit einer Behinderung und ihre Angehörigen zu beraten, zu unterstützen und zu entlasten.
     
  4. Menschen mit einer Behinderung in ihren Fähigkeiten zu stärken, sich mit Selbstbewusstsein für ihre Belange einzusetzen, und sich gegenseitig unterstützen zu können.
     
  5. Menschen mit Behinderung bei der persönlichen Zukunftsplanung und der Realisierung entsprechender Maßnahmen zu unterstützen.
     
  6. Sich Kenntnisse der Lebensräume zu verschaffen, um Hilfen wohnortnah und möglichst inklusiv anbieten zu können.
     
  7. Die individuellen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen mitzugestalten, damit eine möglichst hohe Teilhabe am Leben in der Gesellschaft für Menschen mit Behinderung möglich wird.
     
  8. Die Öffentlichkeit für die Belange von Menschen mit einer Behinderung zu sensibilisieren und somit ein Klima der Offenheit und Toleranz zu fördern.
     
  9. Daran zu arbeiten, dass behinderungsbedingte Benachteiligungen gemildert und Barrieren abgebaut werden.

Zielgruppen

Die Offene Behindertenarbeit wendet sich an Menschen

  1. mit körperlicher und/ oder geistiger Behinderung
  2. mit Sinnesbehinderung
  3. mit chronischer Erkrankung
  4. mit drohender Behinderung
  5. mit Autismus-Spektrum-Störung
  6. mit Lernbehinderung

Im „nicht bezuschussten Bereich“ werden auch Hilfen für weitere Personengruppen angeboten, etwa für Menschen mit seelischer Behinderung.

Weitere Zielgruppen sind:

  1. Angehörige und Bezugspersonen,
  2. Selbsthilfegruppen, Initiativen, Vereine, Verbände, Institutionen und alle gesellschaftsrelevanten Gruppen,
  3. die Öffentlichkeit.

4. Aufgaben der OBA

Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft haben zur Aufgabe, die Umsetzung der in den gemeinsamen Förderrichtlinien des Freistaates Bayern und der bayerischen Bezirke zur Förderung der Offenen Behindertenarbeit benannten Aufgaben der  Offenen Behindertenarbeit in der Region Kaufbeuren – Ostallgäu zu gewährleisten.
 

Diese sind (Auszug aus der Förderrichtlinie):

  1. Allgemeine trägerneutrale Beratung, insbesondere über Angebote im Sozialraum
     
  2. Organisation und Sicherstellung von Freizeit-, Bildungs- und Begegnungsmaßnahmen
     
  3. Durchführung von Freizeit-, Bildungs- und Begegnungsmaßnahmen
     
  4. Organisation und Sicherstellung des Familienentlastenden Dienstes (FED)
     
  5. Durchführung des Familienentlastenden Dienstes (FED)
     
  6. Öffentlichkeitsarbeit
     
  7. Gewinnung, Schulung und Koordination von ehrenamtlichen Mitarbeitern
     
  8. Einbindung in bestehende Netzwerke (innerhalb und außerhalb der Behindertenhilfe)
     
  9. Fachliche Leitung des Dienstes sowie Anleitung und Betreuung des sonstigen Personals des Dienstes und der ehrenamtlichen Mitarbeiter, einschließlich deren Einarbeitung und Fortbildung
     
  10. Darüber hinaus werden laufend weitere bedarfsgerechte Hilfen angeboten und entwickelt, die häufig über den nicht bezuschussten Bereich organisiert werden.

Die konkreten Angebote der beteiligten Träger ergeben sich aus den jeweils eigenen Konzeptionen sowie aus der Kooperationsvereinbarung.

5. Organisation, Abläufe

Als Antragsteller treten die Organisationen jeweils eigenständig auf.

Die beteiligten Träger der OBA haben eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen, die die Zusammenarbeit beschreibt.

Für die Organisation und Sicherstellung der Qualität der einzelnen Aufgabengebiete ist jede Organisation eigenverantwortlich.

Die Trägerverbände verpflichten sich im Sinne der Ratsuchenden - wenn dies gewünscht ist - unbürokratisch innerhalb der Arbeitsgemeinschaft an die jeweilig verantwortliche Organisationen weiter zu vermitteln.

6. Kooperation und Vernetzung

Die Arbeitsgemeinschaft Offene Behindertenarbeit in der Stadt Kaufbeuren und im Landkreis Ostallgäu arbeitet eng zusammen, um ein umfassendes und ausdifferenziertes Beratungs- und Informationsangebot sowie die verschiedenen Dienste für die vielfältigen Bedarfe von Menschen mit Behinderungen anbieten zu können.

Die enge Kooperation der Trägerverbände untereinander sichert die Qualität und die Quantität ab, um die Aufgaben entsprechend der Konzeption und den Vorgaben der Förderrichtlinie zu gewährleisten.

Die Trägerverbände verpflichten sich zu regelmäßigen Besprechungen um

  1. übergreifende Angebote und Projekte zu planen,
  2. Angebote der einzelnen Verbände abzustimmen,
  3. Aufgaben zu verteilen,
  4. Probleme zu besprechen,
  5. sich gegenseitig zu informieren,
  6. Konzepte fortzuentwickeln,
  7. Synergieeffekte zu nutzen,
  8. eine gute Zusammenarbeit im Sinne dieses Konzeptes zu gewährleisten

7. Qualität

Die OBA betreibt eine laufende Optimierung der Qualität ihrer Angebote.

Die Mitglieder der OBA führen regelmäßige Qualitätssicherungsgespräche mit dem Bezirk Schwaben.

Für die Qualitätssicherung der einzelnen Angebote sind die Trägerverbände eigenverantwortlich.

Die Arbeitsgemeinschaft für die Region Kaufbeuren – Ostallgäu beteiligt sich an Maßnahmen zur Qualitätssicherung im Bereich der Offenen Behindertenarbeit.

8. Überprüfung und Korrektur des Konzeptes

Die Mitarbeiter der Arbeitsgemeinschaft für die Region Kaufbeuren - Ostallgäu befassen sich regelmäßig mit konzeptionellen Fragen.

Änderungsvorschläge werden in Konzeptbesprechungen diskutiert und überprüft.

Die Überprüfung und gegebenenfalls die Aktualisierung des vorliegenden Konzeptes erfolgt in etwa alle drei Jahre. Die nächste Überprüfung erfolgt 2026.